Presse - 2024
Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen Pressetexte mit Bezug zu unserem Unternehmen
Gebäudeenergiegesetz – das ändert sich 2025 bei Heizsystemen
Ab dem 1. Januar 2025 sind mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtige Neuerungen in Kraft getreten, die die Heizungslandschaft in Deutschland grundlegend verändern werden. Sie zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Im Zentrum steht die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch viele Bestandsgebäude. Die 65 % erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz), Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden. Ziel ist, den CO₂-Ausstoß zu senken und bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Öl- und Gasheizungen, die bislang weit verbreitet sind, dürfen dann nur noch unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden.
Für Neubauten bedeutet dies, dass das Heizsystem von Anfang an auf erneuerbare Energien wie Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie oder andere innovative Lösungen ausgerichtet sein muss. Bestehende Heizsysteme können weiterhin betrieben und repariert werden, aber sobald ein Totalausfall auftritt, muss eine umweltfreundliche Alternative eingebaut werden. Wichtig dabei: Auch in Bestandsgebäuden gelten ab 2025 schrittweise strengere Vorgaben. Gas- und Ölheizungen dürfen nach 2025 nur noch eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert sind, etwa in Form einer Hybridheizung.
Zudem ist zu beachten, dass das Gebäudeenergiegesetz eine Beratung vorschreibt, bevor eine mit Brennstoffen betriebene Heizung in ein Gebäude eingebaut wird. Dies gilt gleichermaßen für den Neubau und die Heizungsmodernisierung oder -erweiterung. Beraten können fachkundige Personen wie Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Energieberater sowie Personen, die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind.
Neben Zuschüssen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik können auch Heizungszuschüsse und Ergänzungskredite für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen. Bis eine neue Regierung den Haushalt für 2025 beschließt, werden vermutlich bis Sommer 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Teile der geplanten Fördermittel freigegeben werden können. Die kontinuierliche Fortsetzung der Programme ist daher unsicher, so dass eine Antragsstellung schnellstmöglich anzuraten ist.
„Ich kann nur empfehlen, die Frage der Heizungsumstellung systematisch anzugehen. Bei den meisten Anlagen besteht kein Grund zur Panik. Wer zu dieser komplexen Thematik Fragen hat, sollte einen Energieberater oder den SHK-Fachbetrieb seines Vertrauens ansprechen“, so Geno Bleser vom SHK-Fachbetrieb Bleser, Plaidt.
Neben Zuschüssen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik können auch Heizungszuschüsse und Ergänzungskredite für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen. Bis eine neue Regierung den Haushalt für 2025 beschließt, werden vermutlich bis Sommer 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Teile der geplanten Fördermittel freigegeben werden können. Die kontinuierliche Fortsetzung der Programme ist daher unsicher, so dass eine Antragsstellung schnellstmöglich anzuraten ist.